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MEDIAABRECHNUNG |
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• Die Rechnungsstellung
erfolgt in der Regel am 15. des Monats
• Die Beträge sind fällig netto nach Rechnungserhalt
• Nach Vereinbarung kann eine andere Regelung getroffen werden
• Die Form der Abrechnung kann vom Kunden frei bestimmt werden
• Wie bei den Auftragsbestätigungen der Verlage und Sender er-
halten
unsere Kunden von Verlags- und Senderrechnungen immer
eine Kopie
• Alle vorgenannten Leistungen werden nicht berechnet. Ausge-
nommen
davon sind Fremdkosten, wie Produktionskosten bei der
Belegung von Durchhefterseiten
und Kosten, die im Rahmen der
Beschaffung von Fremddaten entstehen.
Auch hierbei berechnen
wir keinerlei Aufschläge.
• Reisekosten und ähnliche Aufwendungen gehen ausschliesslich
zu unseren
Lasten |
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